gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung: 
sauber angeben, sicher abschließen

Ein paar Termine beim Physiotherapeuten. Ein MRT, bei dem nichts gefunden wurde. Eine Krankschreibung wegen Erschöpfung. Oder eine Diagnose in der Patientenakte, von der Sie bisher überhaupt nichts wussten.

Bei den Gesundheitsfragen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind es häufig nicht die schweren Erkrankungen, die Probleme machen. Es sind die vermutlich kleinen, vergessenen oder unklar dokumentierten Behandlungen.

Das bedeutet nicht, dass Sie dem Versicherer vorsichtshalber Ihre komplette Krankengeschichte erzählen müssen. Im Gegenteil:

 

Entscheidend ist, genau das vollständig zu beantworten, wonach im Antrag gefragt wird – nicht weniger, aber auch nicht unnötig mehr.

 

Als ehemaliger Risikoprüfer kenne ich die Gesundheitsprüfung aus Sicht der Versicherungsgesellschaft. Heute unterstütze ich meine Kunden dabei, ihre Gesundheitshistorie nachvollziehbar aufzubereiten, unterschiedliche Annahmerichtlinien zu vergleichen und unnötige Ablehnungen oder Ausschlüsse zu vermeiden.

Das Wichtigste zu den BU-Gesundheitsfragen

  • Die Fragen und Abfragezeiträume unterscheiden sich je nach Versicherer.
  • Angegeben werden müssen die bekannten Umstände, nach denen konkret gefragt wird.
  • Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Ihr Gedächtnis.
  • Arztunterlagen und Abrechnungsdaten sollten vor dem Antrag geprüft werden.
  • Eine Vorerkrankung führt nicht automatisch zu einer Ablehnung.
  • Bei Beschwerden oder Vorerkrankungen kann eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein.

Warum stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann über mehrere Jahrzehnte eine monatliche Rente zahlen. Bei einer vereinbarten BU-Rente von 2.000 Euro können sich die möglichen Leistungen schnell auf mehrere Hunderttausend Euro summieren.

 

Deshalb prüft der Versicherer vor Vertragsabschluss, wie hoch das gesundheitliche Risiko ist.

Auf Grundlage Ihrer Angaben entscheidet die Risikoprüfung, ob der Antrag:

 

zu normalen Bedingungen angenommen wird,

mit einem Risikozuschlag angenommen wird,

mit einem Leistungsausschluss angenommen wird,

zunächst zurückgestellt wird oder

abgelehnt wird.

 

Dabei bewerten die Versicherer dieselbe Diagnose keineswegs einheitlich. Genau deshalb ist der günstigste Tarif nicht automatisch der Versicherer, bei dem Ihr Antrag am besten aufgehoben ist. Deshalb ist hier ein erfahrener Versicherungsmakler wertvoll, um verschiedene Versicherer zu vergleichen.

Welche Gesundheitsfragen werden bei einer BU gestellt?

Jeder Versicherer verwendet eigene Antragsfragen. Häufig geht es unter anderem um folgende Bereiche:

Ambulante Untersuchungen und Behandlungen

 

Dazu gehören beispielsweise Besuche beim Hausarzt, Orthopäden, Hautarzt oder Neurologen sowie Behandlungen durch Physiotherapeuten, Heilpraktiker oder andere Therapeuten – soweit danach gefragt wird.

Stationäre Behandlungen und Operationen

Hierunter fallen Krankenhausaufenthalte, Operationen, Reha-Maßnahmen und teilweise auch geplante Untersuchungen oder Eingriffe.

Psychische Beschwerden und Behandlungen

Gefragt wird häufig nach Depressionen, Angststörungen, Burn-out, Erschöpfungszuständen, Anpassungsstörungen, Psychotherapie oder psychologischer Beratung.

 

Auch Beschwerden können anzugeben sein, wenn noch keine konkrete Beratung oder Behandlung stattfand.

Medikamente und Arbeitsunfähigkeitszeiten

Je nach Antrag können regelmäßig eingenommene Medikamente, länger dauernde Krankschreibungen oder mehrere Arbeitsunfähigkeitszeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums relevant sein.

 

Weitere Erkrankungen und Risikofaktoren

Dazu zählen unter anderem Allergien, Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Erkrankungen der Verdauungsorgane, Krebs, neurologische Erkrankungen sowie Körpergröße und Gewicht.

Neben der Gesundheit fragen Versicherer häufig auch nach riskanten Hobbys, geplanten Auslandsaufenthalten, dem ausgeübten Beruf und bereits bestehenden Versicherungen.

Wie viele Jahre müssen Sie bei der BU zurückblicken?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Maßgeblich ist immer der genaue Wortlaut des jeweiligen Antrags.

Typische Abfragezeiträume sind beispielsweise:

  • drei bis fünf Jahre für ambulante Untersuchungen und Behandlungen,
  • häufig fünf Jahre für psychische Beschwerden oder Behandlungen,
  • fünf bis zehn Jahre für stationäre Aufenthalte und Operationen,
  • teilweise zeitlich unbegrenzt für bestimmte schwere Erkrankungen oder dauerhafte Beeinträchtigungen.

Ein Versicherer kann ambulante Behandlungen der vergangenen drei Jahre abfragen, während ein anderer hierfür fünf Jahre wissen möchte. Schon dieser Unterschied kann darüber entscheiden, ob eine frühere Behandlung im Antrag auftaucht.

 

Es lohnt sich deshalb, die Gesundheitsfragen nicht erst nach der Auswahl des vermeintlich günstigsten Tarifs anzusehen. Die Fragen selbst können ein wichtiges Auswahlkriterium sein.

Was müssen Sie bei einer Ja-Antwort angeben?

Eine bloße Diagnose hilft der Risikoprüfung meistens nur begrenzt weiter. Für eine nachvollziehbare Einschätzung werden in der Regel folgende Informationen benötigt:

 

Was war der Anlass?

Beschreiben Sie die konkrete Beschwerde oder Diagnose. Statt nur „Rücken“ sollte beispielsweise erkennbar sein, ob es sich um eine Verspannung, einen Bandscheibenvorfall oder unspezifische Rückenschmerzen handelte.

 

Wann trat die Beschwerde auf?

Hilfreich sind zumindest Monat und Jahr des ersten Auftretens sowie der letzten Behandlung.

Wie lange dauerte die Behandlung?

Ein einmaliger Arztbesuch wird anders bewertet als regelmäßig wiederkehrende Beschwerden über mehrere Jahre.

 

Wie wurde behandelt?

Dazu können Medikamente, Physiotherapie, Psychotherapie, Operationen, Reha-Maßnahmen oder andere Behandlungen gehören.

 

Wie ist der Zustand heute?

Wichtig ist, ob Sie beschwerdefrei sind, weiterhin behandelt werden, Medikamente benötigen oder Nachkontrollen geplant sind.

 

Eine gute Erläuterung könnte zum Beispiel so aussehen:

Akute Rückenschmerzen nach Gartenarbeit im Mai 2023. Zwei Termine beim Hausarzt und sechs Einheiten Physiotherapie. Keine bildgebende Untersuchung, keine Krankschreibung. Seit Juni 2023 beschwerde- und behandlungsfrei.

 

Diese Darstellung ist für die Risikoprüfung wesentlich hilfreicher als ein einzelnes Stichwort wie „Rückenschmerzen“.

Die wichtigste Regel: Beantworten Sie die konkrete Frage

Bei Gesundheitsangaben kursiert häufig der Rat: „Lieber alles angeben, dann kann nichts passieren.“

Ganz so einfach ist es nicht.

Sie sollten nichts verschweigen, wonach der Versicherer eindeutig fragt. Gleichzeitig ist es nicht sinnvoll, unaufgefordert jede Erkrankung und jeden Arztbesuch Ihres gesamten Lebens aufzulisten.

 

Denn ungeordnete Zusatzinformationen können:

unnötige Rückfragen auslösen,

die Bearbeitung verzögern,

missverständlich formuliert sein oder

zu einer strengeren Bewertung führen, obwohl die Information gar nicht abgefragt wurde.

 

Die bessere Vorgehensweise lautet:

Frage genau lesen, Zeitraum beachten und die relevanten Angaben klar, vollständig und nachvollziehbar beantworten.

Warum das eigene Gedächtnis häufig nicht ausreicht

„Ich war in den vergangenen Jahren eigentlich nie krank.“

 

Diesen Satz höre ich häufig. Beim Blick in die Unterlagen finden sich dann doch mehrere Einträge: Rückenschmerzen, eine Allergiediagnose, Schlafprobleme, ein Rezept oder eine Untersuchung zur Abklärung.

Das bedeutet nicht, dass jemand bewusst etwas verschweigen wollte. Viele Arztbesuche geraten schlicht in Vergessenheit.

 

Hinzu kommt: In den Abrechnungsdaten können Diagnosen stehen, die Ihnen nie ausdrücklich mitgeteilt wurden. Manche davon waren lediglich Verdachts-, Abrechnungs- oder Ausschlussdiagnosen.

 

Deshalb sollten Sie vor der Antragstellung je nach Situation folgende Unterlagen prüfen:

Patientenquittung oder Leistungsübersicht der Krankenkasse,

Auszüge aus den Patientenakten behandelnder Ärzte,

Arzt- und Entlassungsberichte,

Befundberichte und Untersuchungsergebnisse,

Medikamentenübersichten,

Unterlagen zu Physiotherapie oder Psychotherapie.

 

Die elektronische Patientenakte kann dabei helfen. Sie ist jedoch nicht zwangsläufig vollständig und ersetzt nicht immer die Unterlagen der behandelnden Praxen.

Bewerten alle BU-Versicherer Vorerkrankungen gleich?

Nein. Die Unterschiede sind teilweise erheblich.

 

Eine frühere Knieverletzung kann bei einem Versicherer zu einem Ausschluss führen, während ein anderer sie bei vollständiger Ausheilung normal annimmt. Bei psychischen Beschwerden, Rückenproblemen, Allergien, Übergewicht oder Bluthochdruck ist das Bild ähnlich.

 

Dabei geht es nicht nur um die Diagnose. Entscheidend können auch sein:

 

Zeitpunkt der letzten Behandlung,

Dauer und Häufigkeit der Beschwerden,

Arbeitsunfähigkeitszeiten,

aktuelle Beschwerdefreiheit,

Medikamente,

Untersuchungsergebnisse und

Qualität der eingereichten Unterlagen.

 

Deshalb sollte die Gesundheitshistorie möglichst geklärt werden, bevor ein verbindlicher Antrag gestellt wird.

Wann ist eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll?

Eine anonyme Risikovoranfrage kann sinnvoll sein, wenn Ihre Gesundheitshistorie voraussichtlich zu Rückfragen, Zuschlägen oder Ausschlüssen führen könnte.

 

Dabei erhält eine gezielte Auswahl geeigneter Versicherer Ihre aufbereiteten Angaben zunächst ohne Namen und Kontaktdaten. Die Versicherer geben eine vorläufige Einschätzung ab, zu welchen Bedingungen eine Absicherung voraussichtlich möglich wäre.

Mögliche Ergebnisse sind:

 

normale Annahme,

Annahme mit Risikozuschlag,

Annahme mit Leistungsausschluss,

Zurückstellung für einen bestimmten Zeitraum,

Anforderung weiterer Unterlagen oder

Ablehnung.

 

Eine Risikovoranfrage ist kein verbindlicher Vertrag. Sie schafft jedoch eine deutlich bessere Entscheidungsgrundlage, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird.

 

Wichtig ist eine gezielte Auswahl. Es ist nicht automatisch sinnvoll, dieselben Unterlagen wahllos an möglichst viele Gesellschaften zu senden. Die Anfrage sollte zu Ihrem Beruf, dem gewünschten Tarif und der jeweiligen Vorerkrankung passen.

Risikozuschlag oder Leistungsausschluss?

 

Bei einem Risikozuschlag zahlen Sie einen höheren Beitrag. Das betreffende gesundheitliche Risiko bleibt dafür grundsätzlich mitversichert.

 

Bei einem Leistungsausschluss zahlt der Versicherer keine BU-Rente, wenn die Berufsunfähigkeit durch die ausgeschlossene Erkrankung oder den ausgeschlossenen Körperbereich verursacht wird.

 

Beispiel:

Nach wiederkehrenden Rückenbeschwerden bietet ein Versicherer den Vertrag mit einem Ausschluss für Erkrankungen der Wirbelsäule an. Werden Sie später wegen eines Bandscheibenvorfalls berufsunfähig, könnte genau diese Ursache vom Schutz ausgeschlossen sein.

 

Ein Risikozuschlag kann deshalb trotz des höheren Beitrags die bessere Lösung sein. Allerdings kommt es auf die genaue Formulierung des Ausschlusses, die Höhe des Zuschlags und mögliche spätere Überprüfungsoptionen an.

 

Ob ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss angeboten wird, hängt im Einzelfall von der jeweiligen Erkrankung / Beschwerde ab. Dafür ist eintscheidend, ob sich eine klare Abgrenzung für den Versicherer möglich ist. Eine Gelenkfraktur kann im Normalfall mit einer Klausel abgegrenzt werden. Bei systemischen Auswirkungen auf den Organismus wird im Regelfall mit einem Zuschlag gearbeitet. Zum Beispiel bei Bluthochdruck oder erhöhten Leberwerten.

Muss eine Erkrankung nach Vertragsabschluss gemeldet werden?

Erkranken Sie nach dem wirksamen Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, müssen Sie die neue Erkrankung normalerweise nicht nachmelden. Der Versicherer kann den Beitrag deshalb auch nicht nachträglich wegen einer Verschlechterung Ihrer Gesundheit erhöhen.

 

Besondere Aufmerksamkeit ist jedoch in der Zeit zwischen Antragstellung und endgültigem Vertragsabschluss erforderlich. Stellt der Versicherer vor der Annahme zusätzliche Fragen, müssen auch diese korrekt beantwortet werden.

 

Spätere Krankheiten sind gerade der Grund, warum die BU abgeschlossen wird.

Gesundheitsfragen sind kein Grund, auf eine BU zu verzichten

Viele Menschen glauben, dass sie wegen Rückenbeschwerden, einer früheren Psychotherapie oder einer Operation keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen.

 

In der Praxis ist die Situation häufig differenzierter. Eine gut dokumentierte, folgenlos ausgeheilte Erkrankung kann deutlich besser bewertet werden als eine unklare Diagnose ohne Angaben zum Verlauf.

Entscheidend sind:

 

die tatsächliche Gesundheitshistorie,

die Qualität der Aufbereitung,

die Fragen des ausgewählten Versicherers und

dessen Annahmerichtlinien.

 

Als ehemaliger Risikoprüfer weiß ich, welche Informationen eine Versicherung für eine nachvollziehbare Entscheidung benötigt. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Angaben sauber vorzubereiten und gezielt den Versicherer zu finden, der zu Ihrer Situation passt.

 

Persönlich in Langenzenn, Fürth, Nürnberg und der Region.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.