Riester-Rente: FAQ
Hoher Förderhebel mit Kinderzulagen
Wer ist für die Riester-Rente zulagenberechtigt?
Zulagen gibt es für unmittelbar oder mittelbar Zulagenberechtigte. Nur wer zu einem dieser Personenkreise zählt, kann die staatliche Förderung erhalten.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag für die vollen Zulagen?
Für die volle Förderung muss der Zulagenberechtigte 4 % des rentenv. Vorjahreseinkommens (gedeckelt durch die Riester-Höchstgrenze 2.100 € p. a.) abzüglich der Zulagen einzahlen; Mindestbeitrag 60 € pro Jahr. Weniger einzahlen ist möglich – die Zulagen werden anteilig gekürzt.
Welche staatlichen Zulagen gibt es?
Grundzulage: 175 € pro förderberechtigter Person/Jahr
Kinderzulage: 185 € (Geburt vor 2008) bzw. 300 € (Geburt ab 2008) je Kind
Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € (Abschluss unter 25)
Sind Riester-Beiträge steuerlich absetzbar?
Ja. Beiträge und Zulagen sind bis zu 2.100 € jährlich als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch (Zulagen vs. zusätzl. Steuerersparnis).
Muss ich die Zulagen jedes Jahr neu beantragen (Dauerzulagenantrag)?
Nein. Mit dem Dauerzulagenantrag werden die Zulagen automatisch jährlich beantragt.
Wie flexibel sind die Riester-Beiträge?
Die Beitragshöhe ist flexibel und kann an die Lebenssituation angepasst werden, um die maximale Förderquote zu erreichen. Achtung: Bei schwankendem Einkommen Beiträge regelmäßig prüfen – sonst drohen Zulagenkürzungen.
Ist mein Geld sicher (Beitragsgarantie)?
Ja. Zu Rentenbeginn ist die Summe aus Einzahlungen und Zulagen staatlich garantiert und wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
Kann ich mir Kapital auszahlen lassen (Kapitalwahlrecht)?
Zu Rentenbeginn sind bis zu 30 % einmalige Kapitalentnahme möglich; der Rest wird verrentet.
Kann ich meinen Vertrag übertragen (Anbieterwechsel)?
Ja. Eine förderunschädliche Übertragung auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag ist möglich. Tod in der Ansparphase: förderunschädliche Übertragung auf den Ehegatten-Vertrag möglich.
Welche Anlageformen sind möglich?
Riester gibt es klassisch oder fondsgebunden (z. B. Fonds/ETF) – sofern zertifiziert.
Wie ist die Riester-Rente beim Pfändungsschutz geregelt?
Ansparphase: Riester-Vermögen ist grundsätzlich unpfändbar, soweit Beiträge gefördert wurden bzw. ein Zulagen-/Steuerantrag gestellt wurde.
Rentenphase: Leistungen sind oberhalb der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen pfändbar.
Wie werden Riester-Auszahlungen besteuert (nachgelagerte Besteuerung)?
Auszahlungen sind zu 100 % zu versteuern (Einkommensteuer im Leistungsbezug).
Was gilt als „förderschädliche Verwendung“?
Zulagen/Steuervorteile müssen u. a. zurückgezahlt werden bei Kündigung des Vertrages oder
Tod vor Rentenbeginn (Ausnahme: förderunschädliche Übertragung auf den Ehegatten-Vertrag; ggf. Kosten).
Was ist bei Riester grundsätzlich nicht möglich?
Rentenbeginn vor 62 (bei Vertragsbeginn ab 2012)
Verpfändung/Abtretung des Vertrages
Auzahlung des gesamten Kapitals bei Ablauf
Wer ist für die Riester-Rente zulagenberechtigt?
Zulagen gibt es für unmittelbar oder mittelbar Zulagenberechtigte. Nur wer zu einem dieser Personenkreise zählt, kann die staatliche Förderung erhalten.
Unmittelbar (direkt) Zulageberechtigt sind zum Beispiel:
Angestellte, Arbeiter, Auszubildende mit Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung.
Welche staatlichen Zulagen gibt es?
Grundzulage: 175 € pro förderberechtigter Person/Jahr
Kinderzulage: 185 € (Geburt vor 2008) bzw. 300 € (Geburt ab 2008) je Kind
Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € (Abschluss unter 25)
Wie hoch ist der Mindestbeitrag für die vollen Zulagen?
Für die volle Förderung muss der Zulagenberechtigte 4 % des rentenv. Vorjahreseinkommens (gedeckelt durch die Riester-Höchstgrenze 2.100 € p. a.) abzüglich der Zulagen einzahlen; Mindestbeitrag 60 € pro Jahr. Weniger einzahlen ist möglich – die Zulagen werden anteilig gekürzt.
Sind Riester-Beiträge steuerlich absetzbar?
Ja. Beiträge und Zulagen sind bis zu 2.100 € jährlich als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch (Zulagen vs. zusätzl. Steuerersparnis).
Muss ich die Zulagen jedes Jahr neu beantragen?
Nein. Mit dem Dauerzulagenantrag werden die Zulagen automatisch jährlich beantragt.
Wie flexibel sind die Riester-Beiträge?
Die Beitragshöhe ist flexibel und kann an die Lebenssituation angepasst werden, um die maximale Förderquote zu erreichen. Achtung: Bei schwankendem Einkommen Beiträge regelmäßig prüfen – sonst drohen Zulagenkürzungen.
Ist mein Geld sicher (Beitragsgarantie)?
Ja. Zu Rentenbeginn ist die Summe aus Einzahlungen und Zulagen staatlich garantiert und wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
Kann ich mir Kapital auszahlen lassen (Kapitalwahlrecht)?
Zu Rentenbeginn sind bis zu 30 % einmalige Kapitalentnahme möglich; der Rest wird verrentet.
Kann ich meinen Vertrag übertragen (Anbieterwechsel)?
Ja. Eine förderunschädliche Übertragung auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag ist möglich. Tod in der Ansparphase: förderunschädliche Übertragung auf den Ehegatten-Vertrag möglich.
Welche Anlageformen sind möglich?
Riester gibt es fondsgebunden (z. B. Fonds/ETF) oder klassisch.
Wie ist die Riester-Rente beim Pfändungsschutz geregelt?
Ansparphase: Riester-Vermögen ist grundsätzlich unpfändbar, soweit Beiträge gefördert wurden bzw. ein Zulagen-/Steuerantrag gestellt wurde.
Rentenphase: Leistungen sind oberhalb der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen pfändbar.
Wie werden Riester-Auszahlungen besteuert (nachgelagerte Besteuerung)?
Auszahlungen sind zu 100 % zu versteuern (Einkommensteuer im Leistungsbezug).
Was gilt als „förderschädliche Verwendung“?
Zulagen/Steuervorteile müssen u. a. zurückgezahlt werden bei Kündigung des Vertrages oder
Tod vor Rentenbeginn (Ausnahme: förderunschädliche Übertragung auf den Ehegatten-Vertrag; ggf. Kosten).
Was ist bei Riester grundsätzlich nicht möglich?
Rentenbeginn vor 62 (bei Vertragsbeginn ab 2012)
Verpfändung/Abtretung des Vertrages
Auzahlung des gesamten Kapitals bei Ablauf
Riester lohnt sich nicht?
Diese Pauschalaussage hört man relativ häufig, ist aber meiner Ansicht nach zu eindimensional. Denn für manche ist diese Lösung zum Aufbau einer lebenslangen Rente sehr gut geeignet.
Ob dieser Weg zu Ihnen passt erfahren Sie vom Vorsorge-Spezi Versicherungsmakler aus Langenzenn