FAQ: private Krankenversicherung (PKV)
Übersicht private (PKV) und gesetzliche (GKV) Krankenversicherung
Wer darf in die PKV wechseln – und wer bleibt in der GKV?
In die PKV können in der Regel Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025 = 69.300 €), Selbstständige/Freiberufler, Beamte (mit Beihilfe), Studierende und Kinder. Unterhalb der Grenze besteht meist Versicherungspflicht in der GKV.
Wer bietet welche Leistungen?
GKV: Erstattung von ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungen. Gesetzlich festgelegter, relativ einheitlicher Katalog. Leistungsänderungen möglich.
PKV: Erstattung von medizinisch notwendigen Leistungen. Lebenslang vertraglich garantierter Versicherungsschutz nach persönlichem Bedarf.
Wie rechne ich beim Arzt ab?
GKV: Sachleistungsprinzip – Gesundheitskarte vorzeigen, Arzt rechnet mit der Kasse ab.
PKV: Kostenerstattungsprinzip – Rechnung erhalten, einreichen, Erstattung gemäß Tarif/GOÄ/GOZ.
Dabei freie Wahlmöglichkeit unter Kassen- und Privatärzten.
Wie sind Zahnleistungen geregelt?
GKV: Festzuschüsse. Oft bleibt ein hoher Eigenanteil.
PKV: prozentuale Erstattung nach Tarif, oft inkl. Implantaten und höheren Höchstgrenzen.
Was gilt für Hilfs- und Heilmittel (z. B. Brillen, Hörgeräte)?
GKV: Festbeträge/Vertragslösungen, inklusive Zuzahlungen.
PKV: je nach Tarif offene oder geschlossene Hilfsmittellisten, teilweise großzügigere Erstattung.
Wie ist die Leistung im Krankenhaus geregelt?
GKV: Regelversorgung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch diensthabende Ärzte (kein Chefarzt-Anspruch). Wahlleistungen (Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt) sind selbst zu bezahlen, außer es besteht eine stationäre Zusatzversicherung. Gesetzliche Zuzahlung: 10 € pro Tag, max. 28 Tage pro Jahr. Behandlung grundsätzlich in zugelassenen Vertragskrankenhäusern (Privatkliniken meist nicht).
PKV: Je nach Tarif häufig inklusive Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt-/Privatärztliche Behandlung, teils freie Krankenhaus- und Arztwahl (inkl. Privatkliniken, sofern tariflich gedeckt). Abrechnung nach GOÄ/DRG gemäß Tarif; keine gesetzliche Zuzahlung, aber ggf. tariflicher Selbstbehalt. Extras wie Rooming-in bei Kindern oder Anschlussheilbehandlung/Reha sind tarifabhängig.
Bin ich im Ausland abgesichert?
GKV: EU/EWR & Abkommensstaaten; Rücktransport oft nicht enthalten.
PKV: je nach Tarif weltweit, oft inklusive medizinischem Rücktransport.
Wie ist das mit der Familienversicherung?
GKV: nichtverdienende Ehepartner & Kinder oft beitragsfrei mitversichert.
PKV: jede Person braucht einen eigenen Vertrag und Beitrag.
Wie unterscheiden sich die Beiträge?
GKV: Prozentsatz vom Bruttoeinkommen (bis Beitragsbemessungsgrenze).
PKV: abhängig von Alter, Gesundheit, Tarif und Selbstbehalt – nicht vom Einkommen.
Zahlt mein Arbeitgeber die Beiträge anteilig mit?
Ja, in beiden Systemen gibt es für Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen (Kranken- und Pflegepflichtversicherung).
Gibt es Geld zurück, wenn ich nichts einreiche?
GKV: nein.
PKV: häufig Beitragsrückerstattung – Höhe/Regeln tarifabhängig.
Wie werden die Beiträge in der GKV und in der PKV finanziert?
GKV: Die gesetzliche Krankenversicherung wird überwiegend über einkommensabhängige Beiträge finanziert: den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Ergänzend erhält die GKV Steuermittel: 2025 besteht der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Mrd. €, hinzu kommt ein ergänzender Zuschuss von 1,5 Mrd. € und ein Bundes-Darlehen von 2,3 Mrd. € an den Gesundheitsfonds; im Bundeshaushalt summieren sich die GKV-Ausgaben auf rund 16,8 Mrd. €.
PKV: Die private Krankenversicherung arbeitet äquivalenz- und kapitalgedeckt: Jede versicherte Person zahlt einen risiko- und leistungsabhängigen Beitrag (nicht einkommensabhängig). Ein Teil fließt als Alterungsrückstellungen in Sparreserven, die spätere Mehrkosten mitfinanzieren; außerdem wirken Kapitalerträge. Der Arbeitgeber beteiligt sich bei Angestellten hälftig bis zum gesetzlichen Höchstzuschuss (analog zur GKV-Systematik).
Wie entwickeln sich die Beiträge im Zeitverlauf?
GKV: mit Löhnen/Beitragssätzen; gedämpft durch Steuern, Leistungskürzungen oder Zuzahlungen.
PKV: mit Kosten-/Zinsentwicklung; gedämpft durch Alterungsrückstellungen und Entlastungstarife.
Steigen PKV-Beiträge im Alter stark?
Die Beiträge steigen erfahrungsgemäß (medizinischer Fortschritt, Kosten, Zinsen, Iflation). Ein guter Erfahrungswert sind hier im langfristigen Durchschnitt ca. 3,5% jährlich.
Dämpfer: Alterungsrückstellungen, Beitragsentlastungstarife, Tarifwechsel nach §204 VVG.
Außerdem empfiehlt sich zusätzliche private Vorsorge. Zum Beispiel über eine Basisrente.
Wann lohnt sich PKV für mich?
Wenn Sie Wert auf eine hochwertige medizinische Versorgung legen und wenn Sie Wahlfreiheit bei der Behandlung / Behandler wünschen.
Was bedeutet Selbstbehalt?
Sie übernehmen jährlich einen festgelegten Betrag selbst. Das senkt den Beitrag. Hier gibt es verschiedene Höhen und Ausgestaltungen.
Wie läuft die Gesundheitsprüfung?
Antrag mit Gesundheitsfragen, ggf. Arztberichte. Ergebnis: Annahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung. Wichtig! Angaben wahrheitsgemäß & vollständig – sonst drohen Leistungsablehnungen.
Wie reiche ich Rechnungen ein und wie schnell wird erstattet?
Sie zahlen Rechnung, reichen Beleg/App-Rechnung ein, Erstattung gemäß GOÄ/GOZ und Tarif. Dauer je nach Versicherer oft wenige Tage bis Wochen.
Woran erkenne ich einen guten PKV-Tarif?
Klare Bedingungen, wenige Ausschlüsse, offene Heil- und Hilfsmittelkataloge, hohe Höchstbeträge (z.B. GOÄ) bei wichtigen Leistungen, faire Selbstbehalte, verlässliche Beitragsentwicklung und guter Service.
Wer findet den passenden Versicherungsschutz für mich?
Der Vorsorge-Spezi Versicherungsmakler aus Langenzenn.