FAQ: Zusatzversicherung für das Krankenhaus

Für gesetzlich Versicherte (GKV)

 

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Krankenhaus?

Die GKV übernimmt die medizinisch notwendige Krankenhausbehandlung in zugelassenen Kliniken (freie Krankenhauswahl innerhalb zugelassener Häuser). Standard ist die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch das diensthabende Klinikteam. Zusätzlich fällt eine Zuzahlung von 10 € pro Tag an – maximal 28 Tage pro Kalenderjahr 
(§ 39 Abs. 4 SGB V). 

 

Was zahlt die GKV nicht?

Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind nicht Bestandteil der GKV-Regelversorgung und müssen entweder selbst gezahlt oder über eine Zusatzversicherung abgesichert werden. 

 

Wozu dient eine stationäre Krankenzusatzversicherung?

Sie wertet den Krankenhausaufenthalt zum Privatpatienten-Niveau auf: z. B. Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt-/Wahlarztbehandlung, freie Krankenhauswahl, Erstattung höherer Pflegesätze sowie je nach Tarif Transportkosten, Rooming-in, oder sogar individuelle Honorarvereinbarungen (über GOÄ-Höchstsatz hinaus)

 

Wie unterscheiden sich „Regelleistungen“ und „Wahlleistungen“?

  • Regelleistungen (GKV): medizinisch notwendige Behandlung, Mehrbettzimmer, diensthabende Ärzte. 
    Zuzahlung 10 €/Tag bis 28 Tage/Jahr. 
  • Wahlleistungen (Privat): Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt/Wahlarzt, besondere Serviceleistungen. 
    Nur gegen Aufpreis oder mit Zusatzversicherung.

 

Zahlt die GKV „Rooming-in“ (Eltern-Kind-Unterbringung)?

Die GKV übernimmt Rooming-in, wenn es ärztlich als notwendig bescheinigt ist (z. B. bei kleinen Kindern). Viele Kassen bieten darüber hinaus erweiterte Rooming-in-Leistungen als Satzungsleistung an – individuell. 
Viele Zusatzversicherungen decken Rooming-in pauschal nach Tarif. 

 

Welche Leistungen sind in einer stationären Zusatzversicherung typisch enthalten?

Je nach Tarif u. a.:

  • Ein-/Zweibettzimmer
  • Chefarzt-/Wahlarztbehandlung
  • Freie Krankenhauswahl und Erstattung höherer Pflegesätze
  • Vor- und nachstationäre Behandlungen
  • Transportkosten
  • Rooming-in-Leistungen
  • Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
  • teils Honorar­vereinbarungen über GOÄ-Höchstsatz hinaus (tarifabhängig)

     

Für wen ist die Zusatzversicherung sinnvoll?

Für alle GKV-Versicherten, die Wert auf ruhigere Unterbringung, schnelleren Zugang zu Spezialisten/Wahlärzten und erweiterte Services legen – vom Studenten bis zum Familienvater. 

 

Was kostet die stationäre Zusatzversicherung?

Der Beitrag richtet sich u. a. nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand sowie Art und Höhe der gewählten Leistungen. Wir kalkulieren Ihren individuellen Beitrag transparent und tarifübergreifend. 

 

Gibt es Wartezeiten?

Oft gelten 3 Monate allgemeine Wartezeit; 8 Monate besondere Wartezeit (Entbindung); Unfälle sind in vielen Tarifen sofort mitversichert. Es gibt auch Tarife ohne Wartezeit (abhängig vom Anbieter/Tarifbedingungen). 

 

Werden auch höhere Arzthonorare erstattet?

Einige Tarife sehen die Erstattung individueller Honorarvereinbarungen vor – teils über den GOÄ-Höchstsatz hinaus. Das ist tarifabhängig und sollte vor Abschluss genau geprüft werden. Diese Leistung bietet zusätzlichen Zugang zu Spitzenmedizin durch ausgewiesene Spezialisten.

 

Was passiert, wenn ich auf Wahlleistungen verzichte?

Viele Tarife zahlen dafür ein Krankenhaustagegeld (Höhe je nach Tarif).

 

Wie läuft der Abschluss ab?

  1. Bedarf klären (z. B. Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt, Rooming-in).
  2. Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten.
  3. Tarifvergleich & Abschluss – inkl. Prüfung von Wartezeiten, Dynamiken und Erstattungslogiken.


Wer findet den passenden Versicherungsschutz für mich?

Der Vorsorge-Spezi Versicherungsmakler aus Langenzenn.

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