FAQ: Direktversicherung (bAV) 

Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer

Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und Beiträge zugunsten des Arbeitnehmers in einen Renten­versicherungsvertrag einzahlt (Entgeltumwandlung). Der Arbeitnehmer ist versicherte Person und hat das Bezugsrecht. Es gibt arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte Varianten.

 

Wie wird die Direktversicherung finanziert (arbeitnehmer- vs. arbeitgeberfinanziert)?

  • Arbeitnehmerfinanziert: Ein Teil des Bruttogehalts wird per Vereinbarung in Beiträge umgewandelt.
  • Arbeitgeberfinanziert: Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich eigene Beiträge; Mischformen sind möglich. 

 

Wie ist die steuerliche & soziale Behandlung der Beiträge?

Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis können nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert werden: bis 8 % der BBG der GRV steuerfrei; die ersten 4 % sind steuer- und sozialversicherungsfrei, die nächsten 4 % nur steuerfrei (2025: 322 € mtl. für die ersten 4 %).

 

Wie werden die Leistungen später besteuert und verbeitragt?

Die Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. In der GKV werden bAV-Leistungen bei der GKV-Beitragsberechnung berücksichtigt; im Ruhestand ist die Steuerlast meist niedriger als in der Erwerbsphase.

 

Für wen lohnt sich die bAV?

Grundsätzlich für alle Beschäftigten – nicht nur für „Besserverdiener“.

 

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?

Für Neuverträge seit 2019 (und seit 2022 auch für Bestandsverträge) gilt: mindestens 15 % Zuschuss, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben spart – viele Arbeitgeber geben mehr.

 

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel – oder Insolvenz?

Bei Wechsel kann der neue Arbeitgeber den Vertrag übernehmen, ein neuer Vertrag mit Übertragung des vorhandenen Kapitals abgeschlossen, der Vertrag privat weiter bespart oder beitragsfrei gestellt werden. Direktversicherungen sind insolvenzgeschützt (fallen nicht in die Insolvenzmasse).

 

Wer ist im Todesfall während der Ansparphase begünstigt?

Nach § 3 Nr. 63 EStG typischerweise in dieser Reihenfolge: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder mit Kindergeldanspruch. Abweichend können Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft oder frühere Ehegatten namentlich begünstigt werden. Gibt es niemanden, kann über die „Sterbegeldregelung“ bis 8.000 € an eine benannte Person gehen; sonst fällt das Guthaben an die Versichertengemeinschaft. Für Alt-Zusagen (§ 40b EStG) sind frei wählbare Hinterbliebene möglich.

 

Wie wirkt die bAV im Sozialleistungsbezug (Bürgergeld/Grundsicherung)?

Nach Unverfallbarkeit wird das bAV-Vermögen in der Ansparphase nicht auf Bürgergeld angerechnet. Im Rentenbezug bleibt eine zusätzliche Altersrente bis zu 50 % der Regelbedarfsstufe 1 (SGB XII) anrechnungsfrei.

 

Was sind die wichtigsten Vorteile auf einen Blick?

Staatliche Förderung, Fördereffekt (mehr fließt in die Vorsorge, als Sie netto aufwenden), teilweise steuer-/sozialfreie Beiträge, flexible Produktauswahl, lebenslange Rente, Kapitaloptionen, Übertragbarkeit bei Arbeitgeberwechsel, Insolvenzschutz.

 

 

 

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