Basisrente / Rürup-Rente: FAQ
Mit Steuerzuschuss in Aktien und ETFs investieren
Die Basisrente (Rürup-Rente) ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, die sich besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener eignet. Ein großer Vorteil: Ihre Beiträge können in hohem Umfang als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden – so senken Sie heute Ihre Steuerlast und bauen gleichzeitig eine lebenslange, zusätzliche Rente auf.
Das angesparte Kapital ist in der Ansparphase in der Regel Hartz-IV- und pfändungsgeschützt und kann nicht voreilig „verbraucht“ werden. So bleibt dieses Vorsorgevermögen konsequent für Ihren Ruhestand reserviert. In einem persönlichen Gespräch zeige ich Ihnen, wie sich eine Basisrente sinnvoll in Ihre Gesamtvorsorge einfügt und welche Tarife zu Ihrer Lebenssituation und Ihrem Steuersatz passen.
Was ist die Basisrente / Rürup-Rente? (1. Schicht)
Die Basisrente ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge der „Schicht 1“. Beiträge sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar (bis zum jährlichen Höchstbetrag). Die Leistung erfolgt lebenslang als Rente.
Für wen lohnt sie sich besonders?
- Selbstständige & Freiberufler: Maximale Steuerwirkung, da meist keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) anfallen.
- Gutverdienende Angestellte mit hoher Steuerlast
- Rentennahe Jahrgänge / Sonderzahlungen: Auch kurze Restlaufzeiten können attraktiv sein, wenn hohe Einmalbeiträge das zu versteuernde Einkommen senken.
Wie funktioniert die Förderung?
- 100 % der Beiträge absetzbar seit 2023 – bis zum Höchstbetrag.
- Höchstbetrag 2025: 29.344 € pro Person (58.688 € bei Zusammenveranlagung).
- Anrechnung bei Angestellten/Versorgungswerken: Pflichtbeiträge einschließlich des steuerfreien Arbeitgeberanteils werden gegengerechnet.
Kann ich mit der Basisrente in Fonds oder ETFs investieren?
Ja. Fondsgebundene Basisrenten (inkl. ETF-Strategien) sind zulässig. So kann durch die Kombination aus steuerlicher Förderung und langfristige hohen Renditechancen eine sehr gute Rente für die Altersvorsorge aufgebaut werden.
Welche Voraussetzungen muss ein Vertrag erfüllen?
Für die steuerliche Begünstigung muss der Vertrag wesentliche Punkte erfüllen:
- Lebenslange Rentenzahlung, ohne Kapitalabfindung.
- Auszahlungsbeginn frühestens mit 62 (Altverträge vor 2012: ab 60).
- Nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar; Vererbung nur in engen Grenzen möglich.
- Keine Kündigung mit Rückkaufswert, sondern Beitragsfreistellung.
Wie wird die Rente besteuert?
Für Neurentner 2025 sind 83,5 % der Rente steuerpflichtig; der Anteil steigt jährlich um 0,5 %, bis 2058 100 % erreicht sind. Der steuerfreie Rentenanteil wird im Jahr nach Rentenbeginn festgeschrieben.
Worauf sollte man bei der Tarifauswahl achten?
Zum Beispiel auf die Details der Regelung des Versicherers zum Rentenfaktor. Den passenden Versicherer und Tarif im Versicherungsdickicht findet der Vorsorge-Spezi aus Langenzenn für Sie.